Die Geschäftsstellen der AKM sind die Ansprechstellen für Veranstalter und Betriebe, die Musik öffentlich aufführen. Die AKM-Geschäftsstellen erteilen diesen Musiknutzern gegen Bezahlung Lizenzen für die öffentliche Aufführung/Wiedergabe von Musik. Die AKM hebt diese Tantiemen treuhändig ein und gibt sie an die Komponisten, Songwriter und deren Verleger weiter.